Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung: Was ist das eigentlich?

Die Gesetztestexte, die für euer Studium unmittelbar zuständig sind, nennen sich Prüfungsordnungen bzw. Studienordnungen. In der Prüfungsordnung sind die Modalitäten der Prüfungen, der Prüfungsan- und abmeldung, der Prüferauswahl, der Notengebung etc. festgesetzt. In der Studienordnung findet ihr dagegen die genauere Beschreibung der Module selbst, den Ablauf des Studiums, Studienpunkte und so weiter.

Gültig sind die Ordnungen, sobald sie im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU erschienen sind. Für euch gelten jeweils die Ordnungen, die gültig waren, als ihr euch eingeschrieben habt; es kann euch also keiner dazu zwingen, auf andere Studiensysteme oder Ordnungen umzusteigen. Allerdings könnt Ihr freiwillig auf neuere Ordnungen umsteigen, wenn es solche gibt. Dieses bietet sich dann an, wenn zum Beispiel Prüfungsmodalitäten vereinfacht wurden.

Im Allgemeinfall haben aber viele Profs den Überblick verloren; sollte es damit Probleme geben oder wenn ihr dazu weitere Fragen habt, wendet euch am besten an die verschiedenen Beratungsangebote bzw. direkt per Mail an die studentische Studienberatung.

Zusätzlich gilt seit dem Wintersemester 14/15 die Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Sudium und Prüfung (ZSP-HU). Findet ihr etwas nicht in der fachspezifischen Prüfungsordnung, dann ist es vermutlich hier geregelt.

Aktuelle Ordnungen

Die Ordungen sind auf der Seite der Fakultät verlinkt. Hier direkt die wichtigsten momentan gültigen Ordnungen:

Mono-Bachelor - Lesefassung ab dem Wintersemester 2018.
Diese Ordnung beinhaltet die ursprüngliche Ordnung mit eingearbeiteter erster und zweiter Änderung.
Außerdem gibt es ein Kompendium, in dem die Inhalte der Physik Module aufgeführt sind.

MonoMaster ab dem Wintersemester 2016.

Kombi-Bachelor ab dem Wintersemester 2014. Auch zu dieser gibt es eine erste, zweite, und dritte Änderung.

Ab sofort gelten neue Studienordnungen für alle, die sich in einen Lehramtsmaster immatrikulieren. Wer aktuell eingeschrieben ist, bleibt in der jeweiligen Ordnung, sofern die Studienordnung nicht gewechselt wird. Die Lehramtsmaster unterschieden sich zwischen einem Master, der auf das Gymnasium vorbereitet, einem, der auf berufliche Schulen abzielt und einem, der auf die Integrierte Sekundarstufe ausgelegt ist.

Häufige Fragen: "FAQ"

  • Anwesenheitskontrollen: Sind in keiner Form erlaubt. Dies gilt nicht für die verschiedenen Praktika.
  • Bachelorarbeit anmelden: Man benötigt abgeschlossene Module im Umfang von mindestens 120 ECTS.
  • Modulabschlussprüfung:
    • Jede*r hat drei plus eins Versuche, eine Prüfung zu bestehen. Der letzte Versuch ist immer mündlich! Dies hat den Hintergrund, dass es bei einer mündlichen Prüfung schwerer ist, durchzufallen (außer man hat wirklich kein Verständnis des Lehrstoffs). Wenn ihr nach nach dem dritten Versuch zur Studienfachberatung geht erhält man einen weiteren Prüfungsversuch gemäß § 30 Abs. 4 BerlHG. Fällt man nach diesem Versuch durch, ist das Modul entgültig nicht bestanden und man keinen Studiengang mehr Studieren wo dieses Modul ein Pflichtmodul ist.
    • § 4, Abs. 3 der Prüfungsordnung nochmal auf deutsch: Seid ihr im Wintersemester in Quanten II, Festkörper oder KET genau einmal durchgefallen, soll euch (irgendwann) im darauffolgenden Sommersemester eine Wiederholungsprüfung angeboten werden. Diese kann auch mündlich sein.
  • Prüfungszeiträume:
    • Normalerweise die ersten beiden Wochen nach Ende der Vorlesungszeit einschließlich des Sonnabends der letzten Vorlesungswoche, für Wiederholungsprüfungen die ersten beiden Wochen vor dem Beginn des Folgesemesters. (Zusätzliche oder abweichende Prüfungszeiträume können in der Modulbeschreibung oder durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden.)
    • Auf der Seite des Prüfungsbüros gibt es einen Prüfungsplan
  • Wahlpflichtbereich:
    • Bei den Mathe-Modulen (Analysis I, II, III und Lineare Algebra) gilt die "Drei-Aus-Vier-Regel", d.h. das Modul mit der schlechtesten Note geht nicht in die Gesamtnote mit ein – man muss aber alle vier bestehen.
    • Es ist möglich, statt der Mathemodule für Physiker*innen die entsprechenden Module am Institut für Mathematik zu belegen. Das ist aber nicht unbedingt zu empfehlen, da sie i.d.R. als wesentlich schwerer empfunden werden und man eher eine schlechtere Note bekommt...